AGB

  1. Vertragsbedingungen
    1. Für alle Verträge/ Aufträge im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Parteien gelten die nachfolgenden Bedingungen („Allgemeinen Geschäftsbedingungen Pixeltypen – Lieferant“)des Auftraggebers.
    2. Widersprechende AGB des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt.
    3. Abweichende individuelle Vereinbarungen in den einzelnen Aufträgen gehen den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Pixeltypen – Lieferant“ vor.
  2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
    1. Vertragsgegenstand ist die jeweils im Auftrag von Pixeltypen beschriebene Leistung.
    2. Der Vertrag zwischen Pixeltypen und Lieferant ist abgeschlossen, sobald der Lieferant die Auftragsübernahme schriftlich bestätigt hat.
  3. Leistungszeit/ Rücktritt bei Fixgeschäft
    1. Die vereinbarte Leistung ist in der im Auftrag bestimmten Zeit bzw. bis zum im Auftrag genannten Datum zu erbringen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn der Lieferant alle vertraglich vereinbarten Daten, Unterlagen, Produkte bzw. Dienstleistungen an Pixeltypen übermittelt hat. Soweit nicht anders vereinbart, hat die Übermittlung digital in üblichem Format zu erfolgen.
    2. Überschreitet der Lieferant schuldhaft die bestimmte Leistungszeit, ist Pixeltypen berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und bereits bezahlte Honorare zurückzufordern. Der Rücktritt hat ohne schuldhaftes Zögern schriftlich gegenüber dem Lieferanten zu erfolgen.
  4. Nutzungsrecht / Bearbeitungsrecht / Urheberrecht
    1. Der Lieferant überträgt Pixeltypen das uneingeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an der Auftragsleistung einschließlich der Nutzungsrechtegewährung durch Pixeltypen gegenüber deren Endkunden.
    2. Der Lieferant gewährleistet, dass seine Leistungen keine Urheberrechte Dritter verletzen. Soweit aus einer Rechtsverletzung Dritte Ansprüche gegen Pixeltypen geltend machen, stellt der Lieferant Pixeltypen von solchen Ansprüchen umfassend frei. Dies gilt nicht, wenn die Pixeltypen die vom Lieferanten erbrachten Leistungen abändert.
  5. Mitwirkungspflichten und Abnahme der Leistung
    1. Pixeltypen stellt dem Lieferanten alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die dieser zur Ausführung des erteilten Auftrags benötigt.
    2. Fehlende Informationen hat der Lieferant unverzüglich von Pixeltypen anzufordern.
    3. Der Lieferant ist verpflichtet, Pixeltypen seine Leistung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
    4. Pixeltypen ist verpflichtet, die Vorlagen umgehend zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und etwaige Beanstandungen dem Lieferanten mitzuteilen. Als abgenommen gilt die Leistung des Lieferanten erst, wenn Pixeltypen dem Lieferanten gegenüber die Leistung als vertragsgerecht anerkannt hat.
  6. Gewährleistung/ Haftung
    1. Der Lieferant verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung üblichen beruflichen und technischen Vorgaben auszuführen und diese Grundsätze auch bei Einschaltung Dritter zur Auftragserfüllung zu vereinbaren.
    2. Soweit der Lieferant auf ausdrücklichen Wunsch von Pixeltypen bzw. dem Endkunden bestimmte Materialien verwendet oder Dritte beauftragt, obwohl er seine Bedenken diesbezüglich mitgeteilt hat, ist eine Haftung ausgeschlossen.
  7. Honorar
    1. Der Honoraranspruch entsteht, sobald die Leistung vollständig erbracht und abgenommen ist.
    2. Der Lieferant stellt Pixeltypen das Nettohonorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.
    3. Pixeltypen ist verpflichtet, fällige Zahlungen bis spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang zu leisten.
    4. Soweit nicht anders vereinbart, gewährt der Lieferant bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang bei Pixeltypen 2% Skonto.
  8. Kommunikation zwischen Pixeltypen und Lieferant
    1. Zur vereinfachten Kommunikation der Parteien untereinander oder mit Dritten können Daten und Unterlagen/ Dokumente auch unverschlüsselt per Email versandt werden.
    2. Dem Versender der Email obliegt es, sich über den Zugang beim Empfänger zu vergewissern.
    3. Änderungen der Email-Adressen sind dem Geschäftspartner unverzüglich anzuzeigen.
  9. Übergabe erstellter Unterlagen/ Daten
    1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Lieferant nach Auftragserfüllung verpflichtet, Pixeltypen alle von ihr oder vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Vorlagen, Datenträger an Pixeltypen zurückzugeben. Eine anderweitige Nutzung der überlassenen Daten/ Unterlagen ist dem Lieferanten untersagt.
  10. Sonstiges
    1. Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrags bedürfen der Schriftform.
    2. Sollte eine Bestimmung dieses Auftrags  oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Lieferant“ unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
  1. Geltung
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Pixeltypen und Kunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB von Pixeltypen an. Widersprechende AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
  2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsort
    1. Vertragsgegenstand ist die im Angebot von Pixeltypen beschriebene Leistung.
    2. Der Vertrag zwischen Pixeltypen und Kunde ist abgeschlossen, sobald der Eingang des vom Kunden gegengezeichneten Angebots durch Pixeltypen schriftlich, per Email oder per Telefax bestätigt wurde.
  3. Leistungszeit/ Rücktritt des Kunden bei Fixgeschäft
    1. Soweit nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Leistung in der dem Umfang angemessenen Zeit in Viechtach zu erbringen
    2. Ist vertraglich eine bestimmte Leistungszeit vereinbart, ist der Kunde berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung von Pixeltypen bei Überschreitung der Frist für den Kunden nicht mehr von Interesse ist und Pixeltypen die Nichteinhaltung der Leistungszeit zu vertreten hat. Der Rücktritt hat ohne schuldhaftes Zögern schriftlich gegenüber Pixeltypen zu erfolgen.
    3. Bereits bezahltes Honorar ist dem Kunden in dem Umfang zurückzuzahlen, in dem der Kunde auf die Nutzungsrechte bereits erbrachter Leistungsteile verzichtet.
  4. Urheberrecht, Nutzungsrecht
    1. Gestaltungsvorschläge, Entwürfe und Zeichnungen von Pixeltypen stellen eine urheberrechtlich geschützte Leistung dar, die dem Kunden ausschließlich in Zusammenhang mit der Vertragsleistung zum vereinbarten Zweck und in vereinbartem Umfang zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
    2. Soweit der Kunde eigene Entwürfe und Zeichnungen vorlegt, ist Pixeltypen berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese bei Erbringung der Vertragsleistung kostenlos zu nutzen. Der Kunde räumt Pixeltypen das Recht ein, seine vorgelegten Entwürfe und Zeichnungen kostenlos zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung zu nutzen. Er gewährleistet, dass keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Soweit aus einer Rechtsverletzung Dritte Ansprüche gegen Pixeltypen geltend machen, stellt der Kunde Pixeltypen von solchen Ansprüchen umfassend frei. Dies gilt nicht, wenn die Pixeltypen die vorgelegten Entwürfe und Zeichnungen abändert.
    3. Pixeltypen räumt dem Kunden das ausschließliche Nutzungsrecht an der fertigen Vertragsleistung ein. Das Eigentum verbleibt bei Pixeltypen.
    4. Eine Verwendung urheberrechtlich geschützter Leistungen von Pixeltypen im Ganzen oder Teilen durch Dritte ist nur mit schriftlichen Einverständnis von Pixeltypen gestattet. Dies gilt auch für nicht zur Ausführung gekommene Vorschläge.
  5. Leistungserbringung /Kosten
    1. Pixeltypen ist berechtigt, zur Erbringung der Vertragsleistung Mitarbeiter oder Dritte einzuschalten.
    2. Fremdkosten und Auslagen ( z.B. für aufgewendetes Material, Fotosatz, Druckkosten und sonstiges) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit hierfür keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von Pixeltypen.
  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde informiert Pixeltypen umfassend über die von ihm gewünschte Leistung, die Zielsetzung und den Honorarumfang als Grundlage für die Erstellung des Angebots. Dies umfasst auch den Hinweis auf einzuhaltende Vorgaben oder Verwendung vorhandenen Material und die Zurverfügungstellung der jeweiligen Vorlagen.
    2. Vor endgültiger Fertigstellung der Vertragsleistung legt Pixeltypen dem Kunden die Entwürfe zur Prüfung vor. Eine Fertigstellung der Leistung erfolgt ausschließlich nach schriftlichen Freigabe des Kunden.
  7. Haftung
    1. Pixeltypen verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt auszuführen und diese Grundsätze auch bei Einschaltung Dritter zur Auftragserfüllung zu beachten.
    2. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche des Kunden – egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung und vorvertraglicher Pflichtverletzung – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch die Pixeltypen, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
    3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten umfasst die Haftung der Pixeltypen der Höhe nach für den einzelnen Schadensfall lediglich den Auftragswert, mindestens jedoch den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schaden.
    4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    5. Soweit Pixeltypen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bestimmte Materialien verwendet oder Dritte beauftragt, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken diesbezüglich mitgeteilt hat, stellt der Kunde Pixeltypen von jeglicher Haftung frei.
    6. Für Fehler in den vom Kunden überprüften und freigegebenen Vorlagen übernimmt Pixeltypen keine Haftung.
  8. Honorar
    1. Das vereinbarte Honorar ist fällig, sobald die Leistung vollständig erbracht und in Rechnung gestellt ist.
    2. Pixeltypen ist berechtigt, Vorschüsse zu fordern und Zwischenrechnungen zu erstellen.
      1. Digitalprojekte: 40% bei Projektbeginn, 30% bei Freigabe, 30% bei Projektabschluss
      2. Printprojekte: Individuell pro Projekt
    3. Reisekosten sind nur bei gesonderter Beauftragung durch den Kunden gegen Nachweis zu erstatten.
    4. Sämtliche Leistungen von Pixeltypen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    5. Alle Kundenzahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden auf das Konto von Pixeltypen zu bewirken.
    6. Zusätzlich zum Honorar wird immer eine Projektmanagement-Pauschale in Höhe von 10% erhoben.
  9. Keine Rückgabe überlassener Materialien
    1. Soweit nicht anders vereinbart, ist Pixeltypen nicht verpflichtet, nach Erbringung der Vertragsleistung Unterlagen und Vorlagen an den Kunden zurückzugeben bzw. Datenträger zu löschen.